Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Wirkungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Unternehmen Voice und dem Kunden.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Unternehmen Voice und dem Kunden auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für das Unternehmen Voice nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt worden sind.


2. Auftragserteilung

(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag zwischen dem Unternehmen Voice und dem Kunden grundsätzlich durch schriftliche Bestätigung des Auftrages durch das Unternehmen Voice zustande.

(2) Auch wenn das Unternehmen Voice den Auftrag ohne eine schriftliche Bestätigung ausführt, liegt darin die Auftragsbestätigung des Auftrages.

(3) Die Aufträge des Kunden werden von dem Unternehmen Voice in schriftlicher, mündlicher und fernmündlicher Form, per Email, Fax etc. angenommen.

(4)Nach der Auftragserteilung führt das Unternehmen Voice ein für den Kunden kostenloses Zielgespräch, um Wünsche, aber auch Trainingsvorschläge zu klären.


3. Leistung

(1) Alle Angebote des Unternehmens Voice sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Das Unternehmen Voice behält sich ausdrücklich vor, den vorgeschlagenen Trainingsplan oder Teile davon ohne gesonderte Ankündigung, Benachrichtigung,Mitteilung etc. zu verändern, zu ergänzen, einzustellen und zu löschen.


4. Preise

Die Stunden- bzw. Tagessätze des Unternehmens Voice sind Festsätze und den Allgemeinen TrainerInnensätzen angepasst. Die Honoraraufstellungen sind aus einer gesonderten Honorarliste zu entnehmen.


5. Zahlung/Fälligkeit

(1) Alle angegebenen Preise für die angebotenen Leistungen verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Alle von dem Unternehmen Voice gestellten Rechungen sind grundsätzlich, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Erstellungsdatum der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.


6. Termine

(1) Um den Erfolg eines Trainings sicherzustellen, legt das Unternehmen Voice mindestens eine Woche, maximal zwei Wochen zwischen die Trainingseinheiten.

(2) Die Termine können vorab oder von Stunde zu Stunde zwischen dem Unternehmen Voice und dem Kunden vereinbart werden.

(3) Das Unternehmen Voice verrechnet dem Kunden im Einzeltraining alle abgesagten Einzeltermine. Die Verrechnung der ersten Absage behält sich das Unternehmen Voice vor.

(4)Das Unternehmen Voice verrechnet dem Kunden bei einer Absage von Tagesseminaren eine Stornogebühr die sich, wie folgt, errechnet: Absage innerhalb 4 Wochen sind 50% der Tagesgebühr fällig, eine Absage innerhalb zwei Wochen sind 100% der Tagesgebühr fällig. 


7. Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Das Unternehmen Voice weist den Kunden ausdrücklich daraufhin, dass die Übungs- bzw. Trainingspläne mindestens 4x in der Woche 15 Minuten erarbeitet werden.

(2) Wenn ein Kunde diese Mitwirkungspflicht erfüllt, so garantiert das Unternehmen Voice einen hörbaren Erfolg.

8. Gerichtstand Innsbruck / Stand September 2016

Sprechen wir darüber.
Ich freue mich.

Verena Covi MBA
Voice Sprechtechnik
Zert. Fachtrainerin ISO17024
Bienerstraße 2a, 6020 Innsbruck
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